Von Schlüsselzahlen und Schlüssellöchern

 

Die blühenden Landschaften in Deutschland äußern sich vor allem
in einer überall aufblühenden Bürokratie.

 

Von einst 5 Führerscheinklassen von Motorrad bis LKW sind wir heute

bei 17 Führerscheinklassen angekommen. Doch damit nicht genug!

 

Um dem EU-Recht genüge zu tun, gibt es noch etliche Beschränkungen und Sonderregelungen, die mit so genannten Schlüsselzahlen eingetragen werden.
Da scheinen selbst die Bürokraten und Gesetzgeber manchmal den Überblick zu verlieren…

 

2013 wurde die Klasse A2 beim Motorradführerschein eingeführt.
Sie brachte Gutes (35 statt 25kW erlaubt) und Schlechtes
(keine automatische Aufhebung der Leistungsbeschränkung nach 2 Jahren).

 

Dreirädriger Kraftfahrzeuge (Trikes) waren bis 2013 in der Klasse B mit drin,
dann wurden sie der Klasse A zugeordnet mit der Schlüsselzahl 80.

Da aber keine Fahrschule Trikes im Fuhrpark hat, erfolgt die Ausbildung und Prüfung
auf Zweirädern. Klingt spannend, war es aber kaum, da die Nachfrage nach einem Trike-Führerschein unbedeutend war und man nach Protesten ab 28.12.2016 das Trike fahren mit Klasse B im Inland wieder erlaubte.

 

Da man den Trike-Führerschein (A SZ80) mit 21 erwerben kann und damit  Motorräder

der Klasse A2 fahren darf und ab 24 Jahren, ohne Aufstiegsprüfung, auch Motorräder

der Klasse A, hat sich das als preiswerte Alternative zum Stufenführerschein etabliert.

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